10/4/21
Teile und herrsche – auch im Eigenheim?
Finanzieller Spielraum bei gewohnter Sicherheit?
Fast die Hälfte der Wohnimmobilien in Deutschland werden von den Eigentümern selbst bewohnt. Doch was passiert, wenn die Eigentümer im Alter finanziellen Spielraum benötigen und ein Großteil des Vermögens in der Immobilie gebunden ist? Als Alternative zum klassischen Bankdarlehen wird zunehmend der teilweise Verkauf des Eigenheims beworben. Bei diesem Modell verkaufen die Eigentümer bis zu 50 % ihrer Immobilie an einen sogenannten Teilkäufer. Den Kaufpreis bekommen sie ausgezahlt und können damit größere Ausgaben decken oder ihre Rente aufbessern. Die Verkäufer können die Immobilie wie bisher nutzen. Der Teilkäufer steht dann zwar als Miteigentümer im Grundbuch, ist aber „stiller Teilhaber“. Die Reize eines solchen Modells liegen auf der Hand: Eigentümer müssen ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen und profitieren neben der gewonnenen Liquidität auch anteilig von einer späteren Wertsteigerung.
Auf die Haken achten
Ein Verkauf des verbleibenden Anteils am freien Markt dürfte anschließend nahezu ausgeschlossen sein. Private Käufer haben schließlich kaum ein Interesse daran, nur einen Anteil an der Immobilie zu erwerben. Der stille Teilhaber müsste mitverkaufen – oder kaufen! In jedem Fall sollte man sich über die verbleibenden Kosten und drohende Gebühren klar werden, oft ist für die weitere Nutzung der Immobilie dem Teilkäufer ein Entgelt zu zahlen. Wird die Immobilie später verkauft, fällt häufig eine weitere Gebühr für den gemeinsamen Verkauf an. Kosten können sich zudem bei der Instandhaltung des Hauses verstecken. Diese muss der Verkäufer nämlich meist weiterhin alleine zahlen und die Anlage pflegen. Auch wenn der Teilkäufer häufig „stiller Teilhaber“ sein mag, bei wesentlichen Entscheidungen zur Immobilie ist der Verkäufer nicht mehr Alleinentscheider.
Alternativen prüfen - alles verkaufen?
Wenn Eigentümer einen Finanzschub benötigen, um die Immobilie halten zu können und laufende Kosten zu decken, lohnt sich der Teilverkauf oft nicht. Man sollte prüfen, ob man sich nicht besser „kleiner setzt“ und die überschüssige Liquidität zur Eigenversorgung nutzt. Alternativ sind auch Modelle mit lebenslangem Wohnrecht oder einer Rentenzahlung am Markt denkbar. Bevor die Immobilie also vorschnell zum Teilverkauf angeboten wird, lohnt es sich, über alternative Gestaltungsmodelle nachzudenken. Man sollte sich in jedem Fall Angebote verschiedener Anbieter einholen. Die dann getroffene Entscheidung setzt die unparteiliche Notarin oder der unparteiliche Notar in einen grundbuchsicheren Vertrag um, wobei sie oder er über die jeweiligen Risiken umfassend belehrt.
Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern.
Aktuelles
Wie Geschäftsführer für den Notfall vorsorgen können – Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen
Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was im schlimmsten Fall den Ruin bedeutet.
Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.
Was ist, wenn wir nicht mehr da sind? – Die richtige Vorsorge für Kinder mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen. Aber wer kümmert sich um ein behindertes Kind, wenn die Eltern versterben? Und vor allem: Wer sorgt dafür, dass es auch in Zukunft die Unterstützung, wie etwa Therapien, erhält, die notwendig sind, um es optimal zu fördern?
Den „digitalen Nachlass“ regeln – Auch Social-Media-Konten gehören zum Erbe
Egal, ob in den sozialen Medien, bei Streamingdiensten, in Form von E-Mail-Accounts, Blogs und Vlogs, Kundenkonten bei Shopping-Seiten oder durch die zunehmend digitale Verwaltung unseres Lebens – wir alle hinterlassen Spuren im World Wide Web. Viele dieser Inhalte wie beispielsweise Fotos können tief in unsere Privatsphäre eingreifen.
Online-Gründung einer GmbH – Digitalisierung notarieller Verfahren
Seit dem 1. August 2022 können Bargründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften sowie Anmeldungen zum Handelsregister vollständig digital durchgeführt werden. Ermöglicht wird dies durch das im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern – Blick in die Teilungserklärung schützt vor Überraschungen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt neben der einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auch das Grundstück – und zwar zusammen mit der übrigen Wohnungseigentümergemeinschaft. Interessenten sollten vor dem Kauf die Teilungserklärung einsehen, um sich über die Flächen, die nur ihnen gehören, das Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte zu informieren.
Erste Online-Gründung einer GmbH in Deutschland
Erstmalig ist heute, am 1. August 2022, in Deutschland online eine GmbH gegründet worden. Beurkundet wurde dabei in einer Videokonferenz über das Portal der Bundesnotarkammer. Der Gründer saß in Berlin, der Notar in München.
Mit Vollmacht in den Urlaub
Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.
Den letzten Willen klicken?
Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzerinnen und Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament.
Streit ums Erbe vermeiden
Erblasser und Erblasserinnen wollen oft nur das Beste für die Hinterbliebenen. Dazu gehört auch die gerechte Aufteilung des Nachlasses. Werden im Testament allerdings mehrere Erben oder Erbinnen benannt, ohne eine klare Aufteilung der vererbten Gegenstände festzulegen, müssen die Erben dies untereinander regeln.
Mit Gerichten elektronisch kommunizieren: Nach beA, beN und beBPO kommt nun das eBO
Die E-Mail gehört inzwischen zum Alltag. Doch kann ich auch mit Gerichten ohne weiteres auf diese Weise kommunizieren oder Anträge stellen? Die einfache E-Mail hat eine entscheidende Schwachstelle: Sie kann sehr einfach abgefangen und ausgespäht werden. Damit ist zum einen eine vertrauliche Kommunikation mit den Gerichten nicht möglich. Zum anderen ist nicht geprüft, ob die E-Mail auch tatsächlich vom Absender stammt.
Vorsorge in der Patchworkfamilie ‐ Welche Rechte haben Stiefeltern, wenn der Partner stirbt?
Im Jahr 2020 lebte bereits über eine Million unverheiratete Paare mit Kindern in einem gemeinsamen Haushalt. Oftmals handelt es sich um Patchworkfamilien, bei denen der Nachwuchs aus vorherigen Beziehungen stammt. Wenn der biologische Elternteil verstirbt, droht die neu entstandene Familie zu zerbrechen, da viele gesetzliche Regelungen nicht an der Situation der verbliebenen Lebenspartner und ihrer Stiefkinder ausgerichtet sind. Ein mögliches Umgangsrecht sowie Verfügungen im Testament sind unzureichende Notlösungen. Sicherheit kann nur eine Stiefkindadoption bringen
Immobilienkauf nicht ohne Notarin oder Notar – Komplikationen beim Immobilienkauf vermeiden
Entscheiden sich Interessenten für den Kauf einer Immobilie, gehört der Besuch bei einer Notarin oder einem Notar zum Verkaufsprozedere, denn hier wird der Verkauf beziehungsweise Kauf von Grundbesitz beurkundet.
In guten Tagen für schlechte vorsorgen
Für Heiratswillige ist 2022 reich an Schnapszahltagen, an denen sich der Bund fürs Leben unvergesslich besiegeln lässt. Den Zauber, der diesem Anfang innewohnt, wollen sich viele dabei nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag trüben lassen. Er gilt als unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis. Doch das Gegenteil ist richtig.
Zugriff auf Privatvermögen vermeiden – Den Nachlassverwalter einschalten
Stirbt ein Erblasser, geht sein gesamtes Vermögen an einen oder mehrere Erben über. Das schließt auch seine Schulden mit ein. Für den Erben kann sich diese Vermischung aus eigenem Vermögen und geerbtem Vermögen sowie eigenen Schulden und geerbten Schulden als verwirrend und kompliziert darstellen. Stirbt zum Beispiel ein Mieter und der Erbe steht fest, könnte es passieren, dass der Vermieter mögliche Mietrückstände geltend macht.
Immobilien schenken – aber richtig!
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bieten Notarinnen und Notare.
Nachfolge frühzeitig regeln – Unternehmen und Arbeitsplätze sicher erhalten
Bei der Unternehmensnachfolge geht es neben der Erhaltung des Lebenswerks auch um die Altersversorgung des Unternehmers und seiner Familie sowie die Arbeitsplätze der Angestellten. Im Falle des unerwarteten Todes besteht die Gefahr, dass der komplette Betrieb stillsteht oder ein Nachfolger gewählt wird, der nicht für diese Position gewünscht war. Unternehmer sollten daher frühzeitig ihre Nachfolge in einem Testament regeln.
Anfechtungsfrist endet nach zwei Jahren – Vaterschaft anerkennen oder anfechten
Vater zu sein bedeutet nicht nur viele freudige Erlebnisse, sondern auch Rechte und Pflichten. Wer gute Gründe hat, an der eigenen Vaterschaft zu zweifeln, sollte über eine Anfechtung nachdenken, denn: Mit der Anerkennung der Vaterschaft geht auch eine Unterhaltspflicht einher.
Selbstverfasst oder aus dem Internet? – Vorsicht vor privatschriftlichen Vollmachten!
Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie können den Vollmachtgeber davor bewahren, im Notfall unter Betreuung gestellt zu werden. Stattdessen wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Handelt es sich jedoch um eine rein privatschriftliche (und keine notarielle) Vollmacht, kann sich die Vollmacht im Ernstfall als nutzlos herausstellen.
Nicht jedes Grundstück darf bebaut werden – Wie Bauherren Zeitverlust und Kosten vermeiden
Viele, vor allem junge Paare hegen den Wunsch, ein Eigenheim für die Familie zu bauen. Beim Kauf eines Grundstückes sind jedoch einige wichtige Kriterien zu beachten. Nicht jede Fläche kann sofort bebaut werden. Selbst Grundstücke, die von der Gemeinde für den Hausbau vorgesehen sind, dürfen schlimmstenfalls erst in Jahrzehnten bebaut werden.
Bundestag beschließt Notvertretungsrecht für Ehegatten – Bundesnotarkammer warnt vor falscher Sicherheit
Der Bundestag hat heute eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht. Teil der Reform ist die Einführung eines Notvertretungsrechts für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten.
Den letzten Willen umsetzen – mit Testamentsvollstrecker
Vielfach haben Erblasser Sorge, dass ihre Erben mit der Verteilung des Nachlasses und seiner Verwaltung überfordert sind oder deswegen gar Streit entsteht. Dann wird das Erbe womöglich zur Last und das wollen die wenigsten. In diesen und in weiteren Fällen kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.
Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen – Voraussetzungen hängen vom Alter des Adoptivkindes ab
Wenn Kinder viele Jahre in ihrer Patchwork- oder Pflegefamilie leben, wächst oft der Wunsch nach einer Adoption – vor allem, wenn wenig oder gar kein Kontakt zu den leiblichen Eltern besteht.
Abbruch notarieller Beurkundungen – Mandanten müssen verminderte Gebühren übernehmen
Ob Ehevertrag, Erbvertrag oder Immobilienschenkung – viele gängige Rechtsgeschäfte setzen zwingend die Beauftragung einer Notarin oder eines Notars voraus.
Mängel nicht verschweigen – Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf
Damit der Traum vom eigenen Haus keine Risse bekommt, haben Käufer das Recht auf eine wahrheitsgemäße Unterrichtung durch den Verkäufer.
Das Testament Alleinerziehender: Für minderjährige Kinder vorsorgen
Familien in Deutschland sind vielfältig, und immer häufiger kommt es vor, dass Paare mit gemeinsamen Kindern getrennte Wege gehen. Oft gilt dann die ganze Aufmerksamkeit der Gegenwart, zur Vorsorge bleibt kaum Gelegenheit.
Notarielle Beurkundungen auch jetzt möglich – Testamente und Erbverträge in der Pandemie sicher errichten
Die aktuellen Corona-Regelungen beschränken persönliche Kontakte auf ein Minimum – nicht nur im privaten Bereich. Die geltenden Bestimmungen wirken sich auch auf die Erledigung dringender Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare aus.
Vermögen weitergeben – welche Fristen sind zu beachten?
„Sich frühzeitig zu kümmern“ ist ein guter Vorsatz. Das gilt auch für die Frage, wie Vermögen in die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Gültiges Testament auch mit unleserlicher Unterschrift
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Aufgrund der professionellen Beratung durch die Notarin oder den Notar bietet das notarielle Testament einen höheren Grad an Rechtssicherheit.
Kontaktieren Sie uns
Denzlinger Straße 16
79312 Emmendingen
Telefon: 07641 / 96864-0
Fax: 07641 / 96864-29
[email protected]
Unsere Bürozeiten
Montag bis Freitag
von 9:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung